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Mit Inkrafttreten der neuen Energie-Einspar-Verordnung wurde für Wohngebäude, die vermietet oder verkauft werden, der Energieausweis verbindlich eingeführt.

Der Energieausweis stellt den energetischen Zustand des Gebäudes dar und ordnet ihn in eine Energie-Effizienz– Klasse ein. Außerdem enthält er Vorschläge für die Verbesserung.

Der Energieausweis sorgt nicht nur mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, sondern gibt auch dem Hausbesitzer ein Instrument an die Hand sein Haus durch den Nachweis des guten energetischen Zustandes besser zu vermarkten.

Seit dem 01.05.2014 gelten verschärfte Vorschriften für Verkäufer und Vermieter. Wird der Ausweis einem Kauf-oder Mietinteressenten nicht vorgelegt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Außerdem müssen bereits beim Inserat der Immobilie die Energiekennzahl und die Energieeffizienzklasse angegeben werden, sowie die Art der Beheizung.